Schulische Integration

"Mittendrin statt nur dabei!"

Der Flyer ist noch nicht in Leichter Sprache.
Wir ändern das so schnell wie wir können.

Wir bieten ambulante Hilfen zur schulischen Bildung

Das sind Hilfen zur Unterstützung von Kindern

  • während sie in die Schule gehen
  • bei z.B. Klassen-fahrten, Klassen-ausflügen oder auch bei der Nachmittags-betreuung.

Das Angebot ist für

  • Kinder
  • Jugendliche
  • junge Erwachsene mit geistiger oder körperlicher Behinderung, die Hilfe brauchen, wenn sie in die Schule gehen.

Wir helfen in:

  • Regel- oder Förder-schule (Grund-schulen, Gemeinschafts-schulen, Gymnasien,  Fachober-schulen, Förder-schulen)
  • Berufs-bildenden Schule (in diesen Schulen kann man einen Beruf lernen)

Das sind die Aufgaben des Integrations-helfers

Der Integrations-helfer hilft Ihrem Kind genau dort, wo es Hilfe braucht.

Wir schauen auch, wo die Schule Ihrem Kind helfen kann.

Um Ihrem Kind zu helfen, arbeiten wir mit vielen Menschen zusammen.

Diese Leistungen erbringen die Integrations-helfer

  • Der Helfer kann Ihrem Kind auf der Toilette helfen, das nennt man grund-pflegerische Leistung.

Wenn Ihr Kind z.B. einen Katheter benutzt, der gewechselt werden muss,

Dann nennt man das Behandlungs-pflege.

Das darf der Integrations-helfer nicht.

  • Der Helfer kann Ihrem Kind auch dabei helfen den Ranzen zu tragen oder auch auf den Stunden-plan zu achten.
  • Der Helfer kann im Unterricht auch dabei helfen, dass Ihr Kind sich nicht ablenken lässt.
  • Der Helfer kann Ihrem Kind bei Klassen-fahrten helfen.

So stellen Sie den Antrag für einen Integrationshelfer

Wenn bei Ihrem Kind eine Behinderung festgestellt wurde und Ihr Kind deshalb nicht ohne Integrations-helfer in die Schule gehen kann, dann müssen Sie zwei Formulare ausfüllen.

  • Das Landesamt für Soziales bei körperlicher, geistiger oder Mehrfachbehinderung (§§ 99 & 112 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB IX)
  • Das erste Formular heißt: „Eingliederungs-hilfe für behinderte Menschen“ Dieser Antrag müssen Sie ausfüllen.
  • „Stellung-nahme der Schule“ – Dieser Antrag wird von der Schule ausgefüllt.

Sie müssen den Antrag vor dem ersten Schuljahr von Ihrem Kind stellen.

Es ist gut, wenn bei dem Antrag Berichte dabei sind, von:

  • Früh-förderung
  • Arbeits-stelle für Integration
  • vom Arzt
  • vom Logopäden
  • vom Ergo-therapeuten

Sie müssen den Antrag jedes Jahr neu stellen.

Das müssen Sie machen, bevor das neue Schul-jahr anfängt.

Familienhilfestelle

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