Corona-FAQ (häufig gestellte Fragen) für Dienste und Einrichtungen

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Für Dienste und Einrichtungen stellen sich gerade viele Fragen.

 

  • Wir informieren über die wichtigsten Inhalte des Maßnahmenpaketes der Bundesregierung.
  • Insbesondere gehen wir auf die neuen Reglungen im Bereich der Behindertenhilfe ein.

  • Ja, die Aktion Mensch hat ein 20 Millionen Euro Sofort-Hilfe-Programm gestartet.
  • Die Ziele: Die Assistenz für Menschen mit Behinderung sichern und Lebensmittel-Hilfen aufrechterhalten.
    • Die erste Richtung „Assistenz und Begleitung“ betrifft die Situation, dass bei Diensten für Menschen mit Behinderung die Pflege- und Assistenzkräfte ausfallen. Die Organisation der notwendigen Ersatzleistungen kann auf diese Weise gefördert werden.
    • Die zweite Richtung „Lebensmittelversorgung“ betrifft Organisationen, die Menschen mit Lebensmitteln versorgen. Wenn die Versorgung nicht mehr gewährleistet ist, kann diese Unterstützung genutzt werden.
    • Das Förderangebot „Aktion Corona – Soforthilfe“ umfasst einen maximalen Förderbetrag von 50.000 € bei einem Förderanteil von 95 % und einer Laufzeit von einem Jahr.
  • Schnelle und unbürokratische Unterstützung für Menschen mit Behinderung und Menschen in sozialen Schwierigkeiten steht im Vordergrund.

Hinweis: Lebenshilfe-Mitgliedsorganisationen und deren Dienste und Einrichtungen können sich bei Fragen gerne an das Team Fördermittelberatung der Bundesvereinigung Lebenshilfe wenden. Bitte vorzugsweise per E-Mail. Die Kontaktdaten finden Sie auf unserer Seite zum Thema Fördermittelberatung.

Das neue Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) regelt:

  1. Den Einsatz sozialer Dienstleister zur Krisenbewältigung und
  2. einen Sicherstellungsauftrag der Leistungsträger für soziale Dienstleister.
  • Weitere Informationen gibt es hier:

  • Viele Werkstätten haben für den Sommer Betriebsferien geplant.
  • Einige Werkstätten überlegen in Anbetracht der durch die Corona-Krise erzwungenen Schließung, ob es möglich ist, die Betriebsferien jetzt vorzuziehen.
    • Schließzeiten werden regelmäßig zwischen Geschäftsführung, Betriebs- und Werkstattrat vereinbart.
    • Eine getroffene Vereinbarung könnte nur geändert werden, wenn alle daran Beteiligte damit einverstanden wären.
    • Dies dürfte in der Regel nicht der Fall sein, weil z. B. für den Sommer viele bereits ihren Urlaub gebucht haben.
  • Gegen eine solche Überlegung spricht zudem, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine verlässliche Prognose abgegeben werden kann, wann in den Werkstätten der Regelbetrieb wieder anlaufen kann.
  • Auch ruft das vom Deutschen Bundestag  beschlossene Sozialschutz-Paket soziale Dienstleister dazu auf, zur Bewältigung der Pandemie beizutragen.
    • Für Werkstätten heißt das z. B., eine Notbetreuung sicherzustellen.

 

Hygiene und Distanz sind gerade wichtige Maßnahmen.

  • Es gibt eine Vorlage mit wichtigen Informationen, auch in Leichter Sprache.
  • Diese Vorlage kann man auch ausdrucken und verteilen.

Viele Einrichtungen müssen jetzt ein Besuchsverbot erteilen.

  • Das dient dem Schutz von Menschen und ihrer Gesundheit.
  • Dafür gibt es Vorlagen in Leichter Sprache zum Ausdrucken.

Sehr wichtig ist auch das Thema Schutzkleidung.

  • Mund-Nasen-Schutz und FFP-Masken werden gerade oft gebraucht.
  • Diese Schutzkleidung ist deshalb leider knapp.
  • Wir empfehlen eine Maßnahme des Robert Koch Instituts zur Wiederverwendung von Masken.

  • Ein Mund-Nasen-Schutz und FFP-Masken sind medizinische Produkte.
    • Sie werden geprüft und zertifiziert, damit ihre Funktionalität gewährleistet ist.
  • Ein selbst hergestellter Mund-Nasen-Schutz ist weder geprüft noch zertifiziert.
    • Er sollte nur dann verwendet werden, wenn es gerade keinen Mund-Nasen-Schutz zu kaufen gibt.
    • Die Herstellung und Benutzung ist eigenverantwortlich. Es gibt keine Garantie für Anwender*innen.
  • Eine Anleitung, wie man selbst einen Mund-Nasen-Schutz nähen kann, findet sich im folgenden Dokument:

Das Thema Arbeit beschäftigt im Moment sehr viele Menschen.

  • Als erste Anlaufstelle empfehlen wir hier das entsprechende Bundesministerium.
  • Zuständig ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).

Mit Kurzarbeit soll in Zeiten der COVID-19-Pandemie Beschäftigung gesichert werden.

  • Hilfreiche Informationen bietet hier das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) an.

Leistungserbringer*innen empfehlen wir das Angebot des Paritätischen Gesamtverbands.

  • Dort gibt es viele Informationen z. B. zu arbeitsrechtlichen Themen.
  • Es gibt spezielle Informationen für:
    • Pflegeeinrichtungen,
    • pflegende Angehörige,
    • Vereine und
    • Freiwilligendienste.

Für Arztpraxen gibt es jetzt viel zu beachten.

  • Wir empfehlen die Website des Virchowbunds.
  • Dort gibt Informationen für Praxen bzw. Ärztinnen und Ärzte.
Quelle: www.lebenshilfe.de
Stand: 01.04.2020